Fahrradhelm schützte vor weiteren Verletzungen
Bei einem Zusammenstoß am Dienstagmorgen (08.05 Uhr) zwischen einem Fahrrad- und einem Autofahrer, erlitt ein 70-jähriger Recklinghäuser "nur" leichte Verletzungen.
Er war mit dem Wagen eines 44-jährigen Herners zusammengestoßen, der aus einer Einfahrt an der Horneburger Straße kam. Der Fahrradfahrer fuhr auf dem Radweg, der für Fahrradfahrer in beide Fahrtrichtungen freigegeben ist, in Richtung Osten. Der 70-Jährige stürzte und zog sich dabei Verletzungen zu. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Der Fahrradfahrer trug zum Unfallzeitpunkt einen Helm, der im Nachgang einen deutlichen Sturzschaden aufwies. Es ist davon auszugehen, dass der Helm den Recklinghäuser vor schwerwiegenderen Verletzungen bewahrte.
Bei einem möglichen Sturz oder Unfall ist besonders der Kopf gefährdet - schwerste Gehirnverletzungen können Folge von Stürzen bei schon sehr geringer Geschwindigkeit sein. Aus diesen Gründen sollte das Tragen eines Fahrradhelmes dabei für alle Radfahrenden, nicht nur für Kinder, selbstverständlich sein.
Auch wenn ein Fahrradhelm die Frisur ein wenig durcheinander bringen sollte: "Wir empfehlen allen dringend, auf diesen wichtigen Schutz nicht zu verzichten. Ein Helm kann bei einem Sturz vor schlimmen Kopfverletzungen schützen und sogar Leben retten", sagt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen und betont: "Eltern sollten ihren Kindern auch dabei ein Vorbild sein."
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Corinna Kutschke
Telefon: 02361 / 55 - 1032
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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