BPOLD FRA: Drei Haftbefehle an einem Tag: Versuchter Totschlag, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubte Einreise

Am 31. August vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt drei Haftbefehle. Unter anderem muss sich ein 24-jähriger Pakistaner für seine Tat im Dezember 2017 verantworten. Damals stach er einem Mann im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Messer zweimal in den Rücken. Das Landgericht Rottweil verurteilte den Pakistaner 2018 wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Im Jahr 2019 wurde seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, da er jedoch seine Auflagen nicht erfüllte, steht ihm nun eine Restfreiheitsstrafe von 562 Tagen bevor. Bundespolizisten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein. Mit gleich drei Haftbefehlen und einer daraus resultierenden Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten suchte die Staatsanwaltschaft Frankenthal nach einem 35-jährigen Italiener. In den Jahren 2016 und 2017 verurteilte ihn das Amtsgericht Ludwigshafen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Im Jahr 2021 verurteilte ihn das Amtsgericht Speyer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und 10 Monaten. Beamte der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt ein, wo er nun seine Haftstrafe verbüßt. Ein 43-jähriger Litauer reiste am 31. August aus London nach Frankfurt am Main ein. Das Amtsgericht Görlitz verurteilte ihn 2021 wegen unerlaubter Einreise in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz. Der Litauer konnte die Geldstrafe in Höhe von 1812,52 Euro nicht begleichen und verbüßt nun seine Haftstrafe von 149 Tagen in der Justizvollzugsanstalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Dennis Grabs Telefon: 069 / 6800 - 10102 E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de