(Tuttlingen) Polizei unterstützt Freibad bei Durchsetzung des Hausrechts

Gleich in zwei Fällen musste die Polizei am späten Mittwochnachmittag die Verantwortlichen im Freibad Tuttlingen bei der Durchsetzung des Hausrechtes unterstützen. Am späten Nachmittag pöbelten drei Jugendliche im Alter von 14 Jahren, beziehungsweiser einer davon knapp 14, mehrfach Gäste des Bades an und wurden vom Bademeister aufgrund ihres Verhaltens des Freibades verwiesen. Nachdem diese der Anordnung nicht folgten, verständigte der Bademeister kurz vor 16.30 Uhr die Polizei. Zwei eingesetzte Polizeistreifen setzten das gegen die beiden Jugendlichen vom Freibad ausgesprochene Hausverbot mit einem Platzverweis um, dem die Jugendlichen schließlich nachkamen. Unmittelbar darauf bat der Bademeister die Beamten erneut um Unterstützung. Ein 33-jähriger Mann hatte sich ebenfalls entgegen der Badeordnung verhalten und sollte des Bades verwiesen werden. Auch hier setzten die Polizisten die Wahrnehmung des Hausrechtes durch den Bademeister gegenüber dem unkooperativen Badegast durch und sprachen gegenüber dem Mann ein Platzverweis aus. Zu weiteren Vorfällen war es nicht gekommen. Rückfragen bitte an: Dieter Popp Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1012 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de