Wermelskirchen – Fahrt mit dem Roller hat Konsequenzen

Gestern Mittag (06.09.) gegen 12:25 Uhr haben Polizisten des Verkehrsdienstes ein Kleinkraftrad kontrolliert, das auf der B 51 in Höhe Tente unterwegs war. Der Fahrer, ein 32-jähriger Wermelskirchener, konnte keine entsprechende Fahrerlaubnis für den Roller vorweisen und war lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung. Im Rahmen der Kontrolle bemerkten die Polizisten zudem Anzeichen, dass der Fahrer unter Betäubungsmitteleinfluss stehen könnte. Ein Drogenvortest verlief positiv auf THC, so dass eine Blutprobenentnahme notwendig wurde. Vor dem Transport zur Polizeiwache wurde der Fahrer durchsucht, wobei auch noch eine geringe Menge an Betäubungsmitteln in einer Bauchtasche bei ihm aufgefunden werden konnte. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Betäubungsmitteleinfluss und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln geschrieben. Den Fahrzeughalter erwartet ebenfalls eine Anzeige, da er die Fahrt mutmaßlich zugelassen hatte. (ct) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, PHK Tholl Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de