Fünf Gemeinden in Vorpommern-Rügen werden von Altschulden entlastet

Landesinnenminister Christian Pegel hat heute insgesamt fünf Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen Zuwendungsbescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden übergeben. Insgesamt betrug die Altschuldenhilfe an Barth, Richtenberg, Franzburg, Grimmen und Tribsees rund zehn Millionen Euro. "Als bislang einziges Bundesland haben wir uns der Wohnungsbaualtschulden unserer Städte und Kommunen angenommen. Diese Schulden belasten die kommunalen Haushalte und kommunalen Wohnungsunternehmen seit dem Ende der DDR bis heute und erschweren so dringend notwendige Sanierungen oder Umbauten", sagte Innenminister Christian Pegel. Richtenbergs Bürgermeister Frank Grape erhält die Zusage zur Rückführung von Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 500.000 Euro. "Solche positiven Ereignisse kommen in unserer Region selten vor. Mit der Ablösung der Wohnungsbaualtschulden wird der Haushalt der Stadt Richtenberg sich aufhellen und der Stadt ein Stück Gestaltungspielraum zurückgegeben", sagte Grape zum Dank. Die Stadt Barth erhält einen Zuwendungsbescheid zur Entlastung von Wohnungsbaualtschulden in Höhe von ca. 2,9 Millionen Euro, Franzburg in Höhe von etwa 540.000, Grimmen über 4,8 Millionen, Tribsees über gut 1,3 Millionen Euro. Seit 2023 auch unbegrenzte Landeshilfe möglich M-V habe mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V (https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-FinAusglGMV2020rahmen)2018 einen Kommunalen Entschuldungsfonds eingerichtet, der die Kommunen bei der Rückführung ihrer Altverbindlichkeiten unterstützen sollte, erklärt der Innenminister. Seit 2020 stünden hierfür jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Mit Blick auf die beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union hatte das Land die Entschuldungshilfe zunächst auf eine rechtssichere Höchstgrenze von im Regelfall 200.000 Euro pro Fall beschränkt. "Dank einer vorliegenden klärenden Stellungnahme der EU entfällt diese Begrenzung künftig - und unsere Hilfe kann richtig zünden. Mit der geänderten Verordnung, die am 15. Juli in Kraft getreten ist, werden die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst. Gehemmt sind wir dann nur noch durch die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel. So kann es sein, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden", erklärt Christian Pegel. Insgesamt 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt, von denen in den Jahren 2021 und 2022 bereits 353 Anträge im Umfang von rund 30,9 Millionen Euro bewilligt wurden. "In diesem Jahr werden wir noch Altverbindlichkeiten in einer Gesamthöhe von gut 47,6 Millionen Euro bescheiden und ablösen. Insgesamt sollen bis einschließlich 2030 etwa 200 Anträge von 166 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten von insgesamt 217,6 Millionen Euro beglichen werden", verspricht der Minister. Hintergrund Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags (https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html) gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden. Siehe dazu auch unsere Pressemitteilung Nr. 93 (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell/?id=191396&processor=processor.sa.pressemitteilung). Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesförderinstituts (https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/wohnungsbaualtschulden/). Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de