PD Goerlitz – Gemeinde Boxberg/O.L., Landkreis Görlitz, Zoll und Polizei führen gemeinsamen Einsatz am Schloss Bärwalde durch
Gemeinde Boxberg/O.L., Landkreis Görlitz, Zoll und Polizei führen gemeinsamen Einsatz am Schloss Bärwalde durch
Verantwortlich: Anja Leuschner
Stand: 15.09.2023, 17:10 Uhr
Gemeinde Boxberg/O.L., Landkreis Görlitz, Zoll und Polizei führen gemeinsamen Einsatz am Schloss Bärwalde durchBoxberg/O.L., OT Bärwalde, Schlossallee
15.09.2023 - 17.09.2023
Seit heute Morgen und über das Wochenende andauernd findet an der Schlossallee in Bärwalde ein größerer Polizeieinsatz statt. Grund ist eine Veranstaltung des sogenannten „Königreich Deutschland“, welche im Schloss Bärwalde stattfinden soll. Die Gemeinde Boxberg/O.L. hatte hierzu eine Verbotsverfügung erlassen, welche die Polizei nun in Amtshilfe durchsetzen wird. Außerdem sind der Landkreis Görlitz und der Zoll an dem Einsatz beteiligt.
Maßnahmen der Gemeinde Boxberg/O.L.
Grund für die Untersagung des Events ist die fehlende Veranstaltungsanmeldung. Zudem fand keinerlei Korrespondenz zwischen dem Veranstalter und der Gemeinde oder dem Landkreis statt. Es fehlen daher sämtliche Informationen zur baulichen Sicherheit des Gebäudes, zum Brandschutz, zur Trinkwasserversorgung oder dem Sicherheitskonzept. Die Durchführung des geplanten Events unterliegt jedoch gesetzlichen Bestimmungen und geregelten Verfahrensabläufen. Da diese nicht berücksichtigt wurden, erfolgte das Verbot der Veranstaltung, welches mit Unterstützung der Polizei nun durchgesetzt werden soll.
Einladung „Brunch mit dem Bürgermeister“
Um darüber hinaus ein Zeichen für Demokratie, Recht und Gesetz zu setzen, lädt die Gemeinde Boxberg/O.L. am Samstag, den 16. September 2023, ab 10 Uhr zu einem „Brunch mit dem Bürgermeister“ ein. Geplant ist eine zwanglose Gesprächs-, Diskussions- und Informationsrunde, bei der der Bürgermeister Hendryk Balko, Vertreter des Landkreises sowie der Polizei den Bürgern zur Verfügung stehen. Ab 11 Uhr nehmen sich die Anwesenden zudem Zeit für die Fragen interessierter Medienschaffender.
Rundherum werden Informationsstände und zusätzliche Angebote für Groß und Klein die Veranstaltung unterstützen und abrunden. Veranstaltungsort ist der Platz vor dem Dorfgemeinschaftshaus an der Merzdorfer Straße 17 in Bärwalde.
Maßnahmen von Polizei und Zoll
Die Polizei wird das Veranstaltungsverbot in Amtshilfe in den kommenden Tagen durchsetzen. Dabei kommen Kräfte der Polizeidirektion Görlitz, des Staatsministeriums des Innern, der Staatsanwaltschaft Görlitz, der Hochschule der Sächsischen Polizei, der Bereitschaftspolizei, des Zolls, des Polizeiverwaltungsamtes, des Landeskriminalamtes sowie der Polizeidirektionen Leipzig und Dresden zum Einsatz. Auch das Technische Hilfswerk unterstützt die geplanten Maßnahmen.
Bei den Kontrollen der Polizei und des Zolls versuchten sich mehrere Personen mit Fantasiedokumenten des sogenannten Königreichs Deutschland auszuweisen. Wenn diese darüber hinaus keine gültigen Ausweisdokumente vorzeigen konnten, erfolgten seitens der Polizisten Maßnahmen zur Identifizierung der betreffenden Person.
Gegen 11:15 Uhr fuhr ein Radfahrer mit einem Atemalkoholwert von umgerechnet 1,72 Promille den Kontrollkräften der Polizei in die Arme. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Bei einer Pkw-Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Fahrer über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Gegen ihn wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Fahrzeugen und deren Besatzung. Mehrere davon schickten die Beamten wieder nach Hause, da sie beabsichtigten, an der verbotenen Veranstaltung teilzunehmen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden führte im Rahmen der Maßnahme Prüfungen auf Grundlage von Paragraph 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.
Erste Begehung des Objektes
Am Vormittag führten Vertreter der Gemeinde Boxberg/O.L. eine erste Begehung des Schlosses durch. Dabei wurden sie von Mitarbeitern des Landratsamtes, des Zolls und der Polizei begleitet, um die Gemeinde bei der Durchsetzung der Veranstaltungsversagung zu unterstützen.