Bergisch Gladbach – Rollerfahrt ohne Fahrerlaubnis hat Konsequenzen

Am vergangenen Mittwoch (13.09.) gegen 13:20 Uhr wurde ein 19-jähriger Kürtener auf seinem Roller durch den Verkehrsdienst in der Straße Braunsberg beobachtet, wie dieser mit circa 65 km/h vor den Beamten fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass an dem Roller ein Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2011 angebracht war. Ein aktueller Versicherungsnachweis konnte nicht erbracht werden. Aufgrund technischer Veränderungen an dem Roller wurde das Fahrzeug fahrerlaubnispflichtig. Der Fahrer konnte jedoch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass der Beschuldigte unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Ihm wurde daraufhin eine angeordnete Blutprobe entnommen. Ihn erwartet ein umfangreiches Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Roller wurde als Beweismittel sichergestellt. Gegenüber den Beamten gab der Mann an, dass er gerade auf dem Weg zur theoretischen Führerscheinprüfung gewesen sei. Dieser Termin wird sich vermutlich durch das laufende Verfahren hinauszögern. (ct) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, PHK Tholl Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de