Mitglieder einer überregional agierenden Einbrecherbande zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart
und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Ergänzung zur Pressemitteilung von 18.11.2022/10.15 Uhr
Ein gegen fünf Männer seit November 2022 anhängiges Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls und anderen Delikten ist nun insgesamt rechtskräftig abgeschlossen. Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte am 20. Juli 2023 drei der Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen (Az. 9 KLs 213 Js 116607/22), mit Urteil vom 14. Juni 2023 einen Komplizen zu einer Bewährungsstrafe (Az. 9 KLs 213 Js 43677/23). Gegen einen weiteren Angeklagten, dem Hehlerei vorgeworfen wurde, wurde das Strafverfahren gegen Zahlung einer fünfstelligen Geldauflage eingestellt.
Wie bereits berichtet, waren im Herbst 2022 in verschiedenen Gemeinden in den Landkreisen Reutlingen und Esslingen aber auch in benachbarten Landkreisen und in Stuttgart eine Vielzahl von gleichgelagerten Einbrüchen in Wohnungen in Mehrfamilienhäusern registriert worden. Im Rahmen eines von der Staatsanwaltschaft Stuttgart initiierten Sammelverfahrens war es einer auf derartige Delikte spezialisierten Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizeidirektion Esslingen in Zusammenarbeit mit weiteren betroffenen Präsidien gelungen, fünf mutmaßliche Bandenmitglieder zu identifizieren und Mitte November 2022 festzunehmen. Dabei war umfangreiches Diebesgut, insbesondere Schmuck, Bargeld und hochwertige Kleidungsstücke, beschlagnahmt worden.
Neben den Straftaten im hiesigen Raum waren auch weitere Einbrüche in Bonn, im Münsterland und im Ruhrgebiet Gegenstand des Verfahrens. Für mehrere dutzend Einbrüche wurden zwei 27 und 35 Jahre alte albanische und ein 29-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger, die als Haupttäter gelten, zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten und sechseinhalb Jahren verurteilt.
Ein 22-jähriger albanischer Staatsangehöriger, der für die Bande als Kurier fungiert hatte, wurde wegen Hehlerei und Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Das Verfahren gegen einen 46-jährigen deutschen Staatsangehörigen mutmaßlichen Hehler weniger Uhren wurde gegen eine Auflage zur Zahlung von 15.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.
Das Gericht ordnete auch die Einziehung des sichergestellten Diebesguts sowie der bei dem Kurier sichergestellten Bargeldbeträge an. Sofern die Schmuckstücke und sonstigen Gegenstände einzelnen Taten zugeordnet werden konnten, werden diese sukzessive an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. (ak)
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