(UL) Erbach/B311 – Seitenabstand zu gering / Ein Autofahrer streifte am Sonntag beim Überholen eine Radfahrerin auf der B311 bei Erbach.
Gegen 12.45 Uhr war ein Ford-Fahrer auf der B311 von Ulm-Einsingen in Richtung Erbach unterwegs. Der 68-Jährige überholte auf Höhe des Flugplatzes Erbach eine Radlerin. Beim Überholen hielt der Ford-Fahrer wohl den nötigen Seitenabstand nicht ein und streifte die Radlerin mit dem Außenspiegel. Die 69-Jährige stürzte und verletzte sich dabei schwer. Rettungskräfte brachten die Frau in eine Klinik. Die Verkehrspolizei Laupheim hat den Unfall aufgenommen. Da der aus dem Ausland stammende 68-Jährige keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro hinterlegen. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf insgesamt etwa 1.000 Euro.
Hinweis der Polizei: Fehler beim Überholen führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen. "Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden", sagt die Straßenverkehrsordnung. Denn gerade Fußgänger und Radfahrer bewegen sich nicht so geradlinig wie etwa vierspurige Fahrzeuge. Der Abstand sorgt für die nötige Sicherheit. Damit alle sicher ankommen.
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