Erneut Polizeieinsatz nach Umgang mit einer Softair-Waffe auf offener Straße – dringender Warnhinweis der Polizei
Am gestrigen Tag kam es in Schwerin erneut zu einem Polizeieinsatz, weil ein Heranwachsender auf offener Straße mit einer Software-Waffe hantierte: Zeugen wurden gegen 16.00 Uhr in der Grabenstraße im Schweriner Stadtteil Krebsförden auf den 18-Jährigen aufmerksam und befürchteten, dass es sich um eine scharfe Schusswaffe handeln könnten. Sie riefen daraufhin die Polizei.
Nachdem die Polizeikräfte sich unter größter Vorsicht an den Betroffenen angenähert hatten, wurde er angewiesen, den Gegenstand zu Boden zu legen. Dieser Aufforderung kam er nach.
Bei einer Prüfung kam heraus, dass es sich um eine Softair-Waffe handelte. Der Gegenstand wurde sichergestellt; auf den Betroffenen kommt nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu.
Die Polizei weist aus gegebener Veranlassung erneut darauf hin: Der Umgang mit schusswaffenähnlichen Gegenständen sollte in der Öffentlichkeit dringend unterlassen werden!
Mitmenschen könnten durch den Anblick verängstigt werden. Polizeibeamte sind gehalten, bei derartigen Einsatzanlässen unter strenger Beachtung der Eigensicherung vorzugehen.
Werden Softair oder andere waffenähnliche Gegenstände in der Öffentlichkeit geführt, ist immer die Gefahr einer Fehlbeurteilung durch Dritte gegeben, was im schlimmsten Fall zu schwerwiegenden Folgen führen kann!
Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen ukrainischen Staatsangehörigen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Rainer Autzen
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