Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 21.09.2023.

Fahrerin eines Pkw nötigte die Besatzung eines Rettungswagen. Ilsede, B 444 von Groß Lafferde in Richtung Groß Ilsede, 20.09.2023, 12:30 Uhr. Die Besatzung eines Rettungswagen musste unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten von Groß Lafferde aus in Richtung Groß Ilsede fahren. Dies beinhaltete, dass der Krankenwagen zu diesem Zeitpunkt mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs war. Ein Patient, der sich zu diesem Zeitpunkt in dem Wagen befand, musste schnell einer medizinischen Hilfe zugeführt werden. Vor dem Rettungswagen fuhr ein Pkw, der zu keinem Zeitpunkt und über eine lange Strecke hinweg den Weg für den Rettungswagen frei machte. Als der Fahrer des Rettungswagen zu Überholversuchen ansetzte, beschleunigte die Fahrerin ihren Pkw. Ein Überholen des Pkw war auch nach mehreren Versuchen nicht möglich. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gegen die Frau ein, deren Kennzeichen den Beamten bekannt ist. Der § 38 StVO macht hierzu eine sehr deutliche Aussage: Grundsätzlich gilt, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden darf, wenn höchste Eile geboten ist, z.B. um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind. Weiterhin heißt es, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Fahrt zu schaffen haben. Rückfragen bitte an: Polizei Salzgitter Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit Matthias Pintak Telefon: 05341/1897-104 E-Mail: pressestelle@pi-sz.polizei.niedersachsen.de