Intensivierte Kontrolle von Fahrzeuggespannen
Hildesheim (mst) -
Am Samstag den 23.09.2023 kontrollierte die Polizei vermehrt Fahrzeuge mit Anhänger. Hier lag das Augenmerk auf dem Vorliegen der erforderlichen Fahrerlaubnis. Sofern eine Fahrzeugkombination von PKW und Anhänger über eine zulässige Gesamtmasse kommt, ist die Fahrerlaubnisklassen B96 oder BE erforderlich. Ferner wurden der technische Zustand und die Ladungssicherung überprüft. Am heutigen Tag konnten die Beamten des Einsatz- und Streifendienstes feststellen, dass bei vielen Anhängern die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen war. So musste nahezu jeder zweite Anhänger beanstandet werden. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet.
Hier ist besonders zu erwähnen, dass kleine Anhänger werden meist nur selten genutzt oder im Bedarfsfall ausgeliehen werden. Hier gerät der ordnungsgemäße Zustand meist in Vergessenheit.
Eine Anzeige ereilte einen 61-jährigen aus Dissen. Dieser war mit seinem Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen unterwegs. Grüne Kennzeichen sind in der Regel zweckgebunden und nicht steuerpflichtig. Der 61-jährige hat den Anhänger in diesem Fall zweckentfremdet und den Umzug seiner Tochter gestaltet. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetzt i.V.m.d. Abgabenordnung.
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