Kein Spaß und gar nicht witzig! – Polizeibeamten mit Laserpointer geblendet – 17-jährigen Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren

Weil ein 17-Jähriger am Samstagabend (23.09.), gegen 21:15 Uhr, an der Further Straße mit einem Laserpointer in einen Streifenwagen leuchtete und dabei einen Polizisten blendete, muss er sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Der Streifenwagen war auf der Further Straße unterwegs gewesen, als der grüne Lichtstrahl den Beifahrer im Auge getroffen hatte. Die Beamten stellten den Jugendlichen daraufhin zur Rede. Der händigte zwar bei der Kontrolle den Laserpointer bereitwillig aus, als die Polizisten auch noch seine Personalien aufnehmen wollten, gab er Fersengeld. Geholfen hat das dem 17-Jährigen allerdings nicht. Er konnte wenig später von Einsatzkräften gestellt und eine weitere Flucht durch Anlegen der Handschellen unterbunden werden. Nach der Feststellung seiner Personalien musste er die Beamten zur Wache begleiten, wo er in die Obhut seines Vaters übergeben wurde. Blendungen mit Laserpointern sind kein Spaß. Neben möglichen Schädigungen der Augen kann die Blendung zu einem zeitweisen Verlust der Sehfähigkeit führen. Unter Umständen mit schlimmen Folgen für Fahrzeugführer und Piloten. Deswegen drohen beim "Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr", so der Titel des Paragrafen 315b Strafgesetzbuch, Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren. Bereits der Versuch einer solchen Tat steht unter Strafe. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: