Digitaler Bauantrag aus MV wird Herzstück für Stuttgarter Projekt

Der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht das Projekt "Virtuelles Bauamt" in Baden-Württemberg. "Genau für diese Weiterentwicklungen haben wir die Einer-für-Alle (EfA)-Lösungen geschaffen. Dabei entwickelt ein Bundesland eine Software, die alle Bundesländer dann nutzen können. Die Stuttgarter Kolleginnen und Kollegen haben jetzt unseren Bauantrag als Grundlage genommen. Gemeinsam gehen wir nun die weiteren Schritte in der Digitalisierung unserer Behörden", sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel und weiter: "Der Online-Bauantrag aus MV zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten. Eben dieser Raum ist das Herzstück des neuen Projektes aus Baden-Württemberg - und in allen mitnutzenden Ländern." Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mecklenburg-Vorpommern hat das Themenfeld "Bauen und Wohnen" übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt - vornehmlich als Papierantrag. Mit dem digitalen Bauantrag ist eine ortsungebundene, vollständig digitale Antragstellung möglich. Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfahren, das mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt wurde, online gegangen. "Gegenwärtig wird der digitale Bauantrag in unserem Bundesland im Landkreis Nordwestmecklenburg und in der Stadt Neubrandenburg genutzt. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erprobt mit ausgewählten Antragstellern den Echtbetrieb. Greifswald, Rostock, die Landkreise Rostock, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen sind noch im Testbetrieb. In Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen ist der produktive Einsatz der EfA-Lösung aus MV in ersten Pilotbehörden ab August in der Mitnutzung. Nachnutzungsverträge haben neben diesen Bundesländern auch Nordrhein-Westfalen, Saarland und Niedersachsen geschlossen", sagt Christian Pegel zum aktuellen Stand des digitalen Bauantrags. Die Vorteile des digitalen Bauantrags sind laut Minister offensichtlich: "Alles findet sich in der digitalen Akte wieder, der Zugriff ist von allen Standorten aus möglich und Zeitersparnisse durch die zeitgleiche Beteiligung und Bearbeitung in Echtzeit ohne Abwarten verschiedener Unterlagenrückläufe. Darüber hinaus ist es wesentlich einfacher Änderungen vorzunehmen, da Austauschseiten in mehrere Unterlagenexemplare nicht mehr per Hand vorzunehmen sind. Der Vorgangsraum ist zudem so intuitiv, dass die Qualität der Uploads - also der Unterlagen, die hochgeladen werden müssen - verbessert wird." Onlinezugangsgesetz und "Bauen & Wohnen" Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Damit nicht jede Kommune, jedes Bundesland und der Bund jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln muss, haben Bund und Länder die Arbeit untereinander aufgeteilt. So ist Mecklenburg-Vorpommern federführend für das Themenfeld "Bauen & Wohnen" und stellt die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen anschließend allen zur Nachnutzung zur Verfügung. Ein erklärendes Video zum digitalen Bauantrag finden Sie auf Youtube. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de