(UL) Ulm – Beteiligte uneins / Am Dienstag stießen in Ulm auf einem Parkplatzgelände zwei Fahrzeuge zusammen.

Gegen 8.30 Uhr fuhr eine 37-Jährige in der Prittwitzstraße vorwärts in eine Parkbucht. Da es ihr nicht in einem Zug möglich war, setzte die Frau ihr Auto ein Stück zurück. Mittlerweile war hinter der Audifahrerin ein Opel herangefahren. Das hatte die Frau wohl übersehen. Der 34-Jährige wollte ebenfalls in eine gegenüberliegende freie Parklücke einfahren. Auf das rangierende Auto hatte der Opelfahrer nicht geachtet. Die Autos stießen zusammen. Über den genauen Hergang des Unfalls waren sich die Fahrenden nicht einig. Die Polizei nahm den Unfall auf. Sie schätzt den Sachschaden an den fahrbereiten Fahrzeugen auf etwa 4.000 Euro. Hinweis der Polizei: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen", mahnt die Straßenverkehrsordnung. Denn rückwärts zu fahren ist gefährlich. Dabei ist die Sicht stark eingeschränkt. Gerade der Tipp, sich einweisen zu lassen, ist eine gute Hilfe, um Unfälle zu vermeiden. Der Rückspiegel und die Rückfahrkamera reichen nicht aus, um alles zu sehen. Unabdingbar ist der Blick über die Schulter nach hinten. Damit alle sicher ankommen. ++++2038401(TH) Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de