Verkehrsunfälle im Zuständigkeitsbereich der Polizeistation Bad Hersfeld
1.
Bad Hersfeld - Am Samstag (14.10.2023) befuhr ein 33-jähriger Fahrer eines Gespanns (Pkw Audi A6 mit Anhänger) aus Bad Hersfeld gegen 11.00 Uhr mit Anhänger die B 27 auf dem rechten der zwei Fahrstreifen aus Richtung Bad Hersfeld kommend in Richtung Friedlos. Eine 54-jährige Fahrerin eines Pkw Honda Jazz aus Bebra fuhr in gleiche Fahrtrichtung hinter dem Gespann. Aufgrund mangelnder Ladungssicherung verlor der Audifahrer einen Schrankboden sowie eine Schranktür, die auf der Fahrbahn zum Liegen kamen. Die Fahrerin des Honda konnte nicht mehr ausweichen und fuhr darüber. Hierbei wurde ein Reifen und die Alufelge beschädigt. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt, konnte später aber ermittelt werden. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 300 Euro.
2.
Hohenroda - Am Sonntag (15.10.2023) befuhr ein 69-jähriger Fahrer eines Pkw Ford Fusion gegen 14.00 Uhr die Ausbacher Straße aus Richtung Ausbach in Richtung Mansbach und streifte beim Vorbeifahren einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw. Er entfernte sich von der Unfallstelle und meldete sich dann später bei hiesiger Dienststelle und schilderte den Sachverhalt. Der Sachschaden beträgt circa 500 Euro.
3.
Breitenbach a.H. - Am Montag (16.10.2023) befuhr ein 70-jähriger Fahrer eines Pkw Ford Galaxy gegen 13.00 Uhr aus Grebenau die Hatteröder Straße aus Richtung Hatterode in Richtung B 62. Eine 50-jährige Fahrerin eines VW Kleinbusses aus Breitenbach a. H. befuhr die B 62 aus Richtung Alsfeld kommend in Richtung Niederaula. Beim Einbiegen auf die B 62 übersah der Fahrer aus Grebenau den Kleinbus und es kam zum Zusammenstoß. Die Fahrerin wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden beträgt circa 5.000 Euro.
4.
Heringen - Am Montag (16.10.2023), zwischen 07.00 Uhr und 11.45 Uhr, parkte 40-jährige Fahrerin eines Pkw Citroen aus Merkers in der Lindigstraße am rechten Fahrbahnrand. Als sie später zum Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie Beschädigungen an der linken hinteren Tür fest. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 3.000 Euro.
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