Offenburg – Ladendieb zu Haftstrafe verurteilt

Am Mittwochmorgen nahm ein 43-jähriger Mann in einem Drogeriemarkt in der Hauptstraße mehrere Artikel im Gesamtwert von etwa 500 Euro aus der Auslage und steckte sie anschließend in seinen mitgeführten Rucksack. Als er ohne zu bezahlen den Markt verlassen wollte, wurde er von Angestellten der Drogerie angesprochen und in das Büro gebeten. Da der vermeintliche Ladendieb sich nicht eindeutig ausweisen konnte, wurde die Polizei hinzugerufen. Die Beamten des Polizeireviers Offenburg stellten bei der Überprüfung fest, dass sich der Beschuldigte erst seit zwei Tagen in Offenburg aufhält. Des Weiteren soll der Mann drogenabhängig sein und in der Vergangenheit bereits mehrere Haftstrafen verbüßt haben. Momentan verfügt er über keinen festen Wohnsitz. Die Ermittlungsbehörden gehen in diesem Fall von einer gewerbsmäßigen Tathandlung aus, da der Ladendieb keiner legalen Arbeit nachgeht und seinen Lebensunterhalt und seine Sucht vermutlich durch die Begehung von Straftaten finanziert. Durch die Staatsanwaltschaft Offenburg wurde beim Amtsgericht Offenburg der Antrag auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gegen den wohnsitzlosen 43-Jährigen gestellt. Wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls wurde der Mann am Donnerstagnachmittag durch die zuständige Richterin des Amtsgerichts Offenburg zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Nach der direkt im Anschluss durchgeführten Haftbefehlseröffnung wurde er in die Justizvollzugsanstalt Offenburg eingeliefert. /vo Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781/21-1211 E-Mail: offenburg.pp@polizei.bwl.de