Über zwei Promille: Frau tritt und spuckt um sich und muss von Bundespolizisten gefesselt ins Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof getragen werden-
Nach entsprechender Information der DB-Sicherheit querte eine offensichtlich stark alkoholisierte Frau am 29.10.2023 gegen 16.30 Uhr ohne Erlaubnis zwei Fernbahngleise im laufenden Bahnverkehr im Hamburger Hauptbahnhof und hielt sich anschließend auch noch unerlaubt auf einem Behelfsbahnsteig (nur Zutritt DB) an den Gleisen auf.
Die 29-Jährige verhielt sich sehr unkooperativ gegenüber den DB-Mitarbeitern; in der Folge wurde eine Streife der Bundespolizei angefordert.
Vor Ort wurde der offensichtlich alkoholisierten Frau erklärt, dass sie aus dem Gefahrenbereich verbracht werden sollte.
"Daraufhin versetzte die Beschuldigte einem Bundespolizisten unvermittelt einen Faustschlag gegen den Oberkörper. In der Folge wurde die Frau kontrolliert zu Boden gebracht und gefesselt."
Bei dem Versuch die Beschuldigte aus dem Gefahrenbereich zu bringen leistete sie umgehend Widerstand und trat heftig um sich. Im weiteren Verlauf mussten dann auch die Beine der Beschuldigten gefesselt werden.
"Die Frau musste dann aus dem Gefahrenbereich durch die eingesetzten Bundespolizisten getragen werden. Das quittierte die Beschuldigte mit gezielten Spuck-Attacken gegen die Polizeibeamten; dabei wurde auch ein Bundespolizist durch Speichel getroffen. Daraufhin musste der äußerst renitenten Frau eine Spuckschutzhaube angelegt werden."
Letztendlich wurde die Beschuldigte in die Gewahrsamszelle im Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof getragen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,35 Promille.
Ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit der lettischen Staatsangehörigen fest.
"Anschließend bekam die betrunkene Frau in einer Zelle ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung musste die Beschuldigte wieder entlassen werden. Entsprechende Strafverfahren (Verdacht auf Widerstand, tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte) sowie ein OWI-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) wurden eingeleitet."
Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
RC
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