Mehrere Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis unterwegs – Hinweise zu Fahrerlaubnisklassen in Bezug auf Anhänger-Gespanne
Landkreis Cuxhaven. Am gestrigen Sonntag (29.10.2023) wurden mehrere Fahrzeugführende kontrolliert, welche ohne entsprechende Fahrerlaubnis unterwegs waren.
Zunächst geriet gegen 10:00 Uhr eine 25-jährige Frau aus Thedinghausen mit ihrem PKW-Anhänger Gespann auf der BAB27 im Bereich Schiffdorf in eine Kontrolle. Sie konnte die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE nicht vorweisen.
Gegen 15:30 Uhr geriet ein 33-jähriger Delmenhorster, ebenfalls mit einem PKW-Anhänger Gespann, auf der BAB27 im Bereich Loxstedt in eine Kontrolle. Er war ebenso nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse BE.
Gegen 16:45 Uhr geriet ein 37-jähriger Bremerhavener im Bereich Geestland-Langen in eine Kontrolle. Auch er führte ein PKW-Anhänger Gespann ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE.
Gegen 21:45 Uhr geriet ein 36-jähriger Mann aus Neuhaus in Osten in eine Kontrolle. Die erfordliche Fahrerlaubnisklasse BE fehlte auch bei seiner Fahrt. Des Weiteren war der Anhänger nicht mehr versichert.
Allen Fahrzeugführenden wurde die Weiterfahrt untersagt. Entsprechende Strafverfahren, auch gegen die Fahrzeughalter, die in Teilen die entsprechenden Fahrten zugelassen hatten, wurden eingeleitet.
Die Polizei rät allen Fahrzeugführenden sich im Vorwege zu informieren, welche Fahrerlaubnis für welches Fahrzeug oder die entsprechende Kombination nötig ist. Im Fahrerlaubnisrecht ist die zulässige Höchstmasse der Fahrzeuge maßgeblich, nicht das tatsächliche Fahrzeuggewicht. Die entsprechenden Angaben können in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Fahrzeuge, unter den Feldern F1 beziehungsweise F2, abgelesen werden.
- Mit der "normalen" PKW Fahrerlaubnis, der Klasse B, dürfen
Gespanne eine maximal zulässige Höchstmasse von 3.500kg nicht
überschreiten. Einzige Ausnahme hierbei ist ein Gespann aus
Zugfahrzeug mit 3.500kg zulässiger Höchstmasse und einem
Anhänger mit 750kg zulässiger Höchstmasse. - Mit der Fahrerlaubnisklasse B96 dürften Gespanne bis maximal
4.250kg zulässiger Höchstmasse geführt werden, in denen der
Anhänger auch mehr als 750kg zulässige Höchstmasse aufweisen
darf. - Mit der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen dann auch größere Gespanne
geführt werden, wobei die Höchstmassen von Zugfahrzeug und
Anhänger jeweils 3.500kg nicht überschreiten dürfen. - Mit der "alten" Klasse 3, welche bis zur euroweiten
Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999
ausgestellt wurde, dürfen alle oben genannten Kombinationen und
weitere Fahrzeuge, wie beispielsweise Klein-LKW bis 7.500kg,
geführt werden.Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven
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Stephan Hertz
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