Elmshorn – Unerlaubter Umgang mit Abfällen – Schrottsammeln ohne den Nachweis einer Qualifizierung und Genehmigung ist oftmals nicht legal

Am vergangenen Freitag (27.10.2023) ist einer Streife des Polizei- Autobahn- und Bezirksrevieres Elmshorn ein Klein-Lkw aufgefallen, der offensichtlich mit Schrott beladen war. Der Fahrzeugführer hielt gerade an einem Elektronik-Fachmarkt, um im Bereich der dortigen Abfallcontainer nach weiterem Elektroschrott zu suchen. Die Überprüfung des 24-jährigen Mannes ergab, dass dieser keine Genehmigung für seine Tätigkeit vorlegen konnte. Eine solche Genehmigung ist jedoch nach dem Kreislaufwirtschaftgesetz erforderlich. Nur qualifizierte Menschen mit einer Genehmigung dürfen Elektroschrott einsammeln. Der Fachdienst Abfall des Kreises Pinneberg rät, dass der angemeldete zur Abholung beauftragte Elektroschrott, wie Waschmaschinen, Kühleschränke, Elektroherde erst am Tag der Abholung bis 6.30 Uhr - frühestens am Vorabend - an die Straße gestellt wird. Der Hintergrund dafür ist, dass man die Gelegenheiten für ungenehmigte Schrottsammlungen kurzhalten will, denn leider kommt es zu oft vor, dass nach Ausschlachtung von verwertbarem Material aus den Elektrogeräten die Reste dann einfach illegal an nicht dafür bestimmten Plätzen entsorgt werden. Im vorliegenden Fall musste der 24-jährige Schrottsammler seinen bereits eingesammelten Schrott unter Aufsicht der Beamten auf dem Gelände eines Betriebes mit erforderlicher Genehmigung wieder ausladen. Zusätzlich muss sich der Mann nun in einem Strafverfahren wegen des unerlaubten Umganges mit Abfällen verantworten. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Michael Bergmann Telefon: 04551 - 884-2024 Handy: 0160 - 93953921 E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de