Polizeipräsidium Ludwigsburg: Kontrollen der Verkehrspolizei bringen zahlreiche Verstöße ans Licht
Die Verkehrspolizei Ludwigsburg beteiligte sich zwischen dem 6. November und dem 10. November 2023 an einer europaweiten Kontrollwoche mit dem Schwerpunkt der Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs. Primär im Focus standen dabei die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, die Abmessungen und Gewichte von Kraftfahrzeugen, die Ladungssicherung sowie die Verkehrstüchtigkeit von Kraftfahrzeugen und fahrenden Personen. Hierzu wurden zwei Großkontrollen an der Bundesautobahn 8, zwei Kontrollstellen im Landkreis Böblingen, drei Kontrollstellen im Landkreis Ludwigsburg sowie weitere mobile Kontrollen auf der Bundesautobahn 8 durchgeführt.
Bei den insgesamt 329 vorgenommenen Verkehrskontrollen wurden 222 Verstöße festgestellt und in der Folge geahndet. Die Bandbreite reichte dabei von der Ausstellung von Mängelberichten über Gurt- und Handyverstöße sowie Rotlichtfahrten bis hin zur Untersagung der Weiterfahrt oder der Erstattung von Strafanzeigen.
So waren vier Personen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, zwei Personen standen unter dem Einfluss berauschender Mittel. Zwei Personen gelangten wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zur Anzeige, eine Person führte eine verbotene Waffe mit sich.
Bei acht Fahrzeugen wurden unzulässige Veränderungen festgestellt, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, beispielsweise falsche Rad-Reifen-Kombinationen oder abgedunkelte Scheinwerfer sowie Seiten- und Frontscheiben.
In insgesamt 27 Fällen musste den kontrollierten Fahrerinnen und Fahrern die Weiterfahrt untersagt werden, da so gravierende Mängel aufgedeckt wurden, dass die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt war. Hierzu zählten beispielsweise verkehrsunsichere Fahrzeuge, zu hohe oder zu breite Fahrzeuge, unzureichend gesicherte Ladungen, falsch transportiertes Gefahrgut oder gravierende Überladungen. Ein Gespann aus Pkw und Anhänger wurde aus dem Verkehr gezogen, da die Anhängerkupplung für eine Stützlast bis 75 kg zugelassen war, aufgrund falscher Lastverteilung auf dem Anhänger jedoch tatsächlich 600 kg Gewicht auf der Anhängerkupplung lasteten. "Es war fast ein Wunder, dass die Vorderräder überhaupt noch Kontakt zur Fahrbahn hatten", erläuterte ein Kontrollbeamter die Situation.
Die Kontrollaktionen wurden unter anderem auch dazu genutzt, Teilnehmende eines Lehrgangs zur Überwachung von Tiertransporten der Hochschule für Polizei zu schulen. Tatsächlich mussten auch drei Tiertransporte beanstandet werden, allerdings nicht wegen tierschutzrechtlicher Verstöße, sondern wegen fehlender Begleitpapiere oder Genehmigungen.
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