Ludwigsburg: Durchsuchungsmaßnahme in einem Ladengeschäft in der Fußgängerzone

Aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Stuttgart durchsuchte die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg am heutigen Donnerstag (16.11.2023) ein Ladengeschäft in der Ludwigsburger Seestraße. Es besteht der Verdacht, dass dort möglicherweise Produkte zum Kauf angeboten werden, die den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten könnten und somit dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Durch die Polizei wurde potenzielles Beweismaterial beschlagnahmt, das in der Folge chemisch auf seinen THC-Gehalt untersucht werden soll. Erst anschließend lässt sich feststellen, ob tatsächlich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen wurde, oder die betreffenden Waren lediglich Cannabidiol (CBD) ohne psychotrope Wirkung enthalten und daher legal angeboten wurden. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ludwigsburg Telefon: 07141 18-8777 E-Mail: ludwigsburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de