(BC)(GP)(HDH)(UL) Region – Zahlreiche Wildunfälle / 15 Wildunfälle registrierte das Polizeipräsidium Ulm in seinem Zuständigkeitsbereich am Montag und Dienstag.
Die meisten Unfälle verzeichnete die Polizei im Landkreis Biberach (8) und dem Alb-Donau-Kreis (5), Heidenheim (1), Göppingen (1). Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa 20.000 Euro. Verletzte Personen gab es keine.
Bei Kirchberg (BC) fuhr eine 57-Jährige am Montag gegen 21.30 Uhr auf der L260 in Richtung Erolzheim, als ein Reh die Fahrbahn querte. Das Tier war nach der Kollision jedoch nicht mehr auffindbar. Den Schaden am BMW schätzt die Polizei auf etwa 5.000 Euro.
Im Alb-Donau-Kreis war am Dienstagmorgen gegen 5.30 Uhr ein 35-Jähriger von Ringingen in Richtung Allmendingen unterwegs. Der VW-Fahrer erfasste ebenfalls ein Reh, das die Kreisstraße querte und anschließend davonrannte. Am Auto entstand ein Schaden von 2.500 Euro.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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