Kennzeichen geht viral / Polizei sieht keinen Zusammenhang mit Eltern-Warnungen
--Lahn-Dill-Kreis: In den vergangenen Tagen häuften sich Meldungen per Whats-App oder über die sozialen Medien, in denen besorgte Eltern sehr konkret, einschließlich der Benennung eines LDK-Nummernschildes, vor dem Fahrer eines Kleinwagens warnten, der Kinder vor Schulen im Kreisgebiet angesprochen haben soll. Ermittlungen ergaben, dass das Fahrzeug, das Kennzeichen und der Halter in keinem Fall in Zusammenhang mit dem Ansprechen von Kindern in Verbindung steht - vielmehr handelt es sich um einen Ablesefehler des Nummernschildes.
Ablesefehler führt zur Falschmeldung
Bereits zwei Wochen liegen Ermittlungen der Kriminalpolizei in Wetzlar zurück, die ihren Ursprung im verdächtigen Ansprechen von Schülerinnen und Schülern in Ehringshausen hatte. Ein betroffenes Kind übermittelte den Mitarbeitern der Kripo ein Kennzeichen mit LDK-Zulassung. Ermittlungen ergaben, dass es sich um einen Ablesefehler handelte. Das Kennzeichen des von dem Täter in Ehringshausen benutzten Kleinwagens stimmt nicht mit dem von dem Kind übermittelten Kennzeichen überein. Die Polizisten führten eine Gefährderansprache mit dem ermittelten Fahrer durch - ein strafrechtlicher oder gefährdender Hintergrund seines Verhaltens bestätigte sich nicht. Offensichtlich tauchte im Laufe von Eltern-Warnmeldungen zu diesem Fall in Ehringshausen auch das falsch abgelesene Kennzeichen auf und verbreitete sich bis heute per Whats-App und über die sozialen Medien. Allerdings ohne den Bezug zu Ehringshausen. Vielmehr wurde die Warnung unreflektiert für Schulen im nördlichen Dillkreis übernommen.
Ein falsches Kennzeichen geht viral / Sichtungen vom "Hörensagen"
Anfang dieser Woche poppten diese Meldungen, einschließlich des falschen Kennzeichens, in Eltern-Gruppen von Whats-App und Facebook-Gruppen auf. Diese Meldungen zeigten den Screenshot eines Warnhinweises zu dem falsch abgelesenen LDK-Kennzeichen und nahmen Bezug auf Sichtungen an Schulen im nördlichen Dill-Kreis. Eine geringe Anzahl von Schülerinnen und Schüler meldeten in der Folge die Sichtung dieses Kennzeichens ihren Eltern. Diese informierten wiederum die Schulleitungen, die sich mit diesen Infos letztlich an die Polizei wandten. Zudem leiteten einige Eltern den Screenshot an ihre Kinder weiter, die diese ihrerseits entweder ebenfalls weiterleiteten oder diese an Bushaltestellen oder in Schulmensen ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zeigten. Ermittler der AGGAS der Kriminalpolizei in Dillenburg gingen den Hinweisen nach und befragten die Kinder. Im Ergebnis räumten einige Kinder ein, den Wagen nicht selber gesehen zu haben, sondern von der Sichtung vom "Hörensagen" erfuhren hatten. Zwei Kinder erklärten den Ermittlern, die Sichtungen frei erfunden zu haben. Letztlich konnte kein Kind ermittelt werden, das den Kleinwagen mit den falsch abgelesenen Kennzeichen tatsächlich vor einer Schule beobachtet hatte.
Kein tatsächlicher Zusammenhang von Kennzeichen und Warnhinweis
Selbstverständlich nahmen die Ermittler die Hinweise aus dem nördlichen Dill-Kreis zu dem Kleinwagen mit dem falsch abgelesenen LDK-Kennzeichen ernst und gingen diesen sofort nach. Das Kennzeichen ist eine aktuelle Zulassung. Ermittlungen an der Halteranschrift ergaben, dass weder das Fahrzeug, noch das Kennzeichen oder der Halter in Zusammenhang mit dem Ansprechen von Kindern in Verbindung gebracht wird.
Verantwortungsvoller Umgang mit Warnungen / Falsches Kennzeichen hat fatale Folgen
Der geschilderte Fall ist ein fatales Beispiel für die Dynamiken, die Warnmeldungen über Messenger oder soziale Medien auslösen können. Das unreflektierte Verbreiten verändert die Information nicht selten nach dem "Stille-Post-Prinzip". Dies erschwert einerseits die Polizeiarbeit und bringt andererseits Unbeteiligte in gefährliche oder mindestens unangenehme Situationen. Niemand möchte unverschuldet in den Fokus polizeilicher Ermittlungen geraten oder sprichwörtlich an den Pranger gestellt werden.
Kinder ernst nehmen / Polizei ist erster Ansprechpartner
Grundsätzlich sollte ein Kind ernst genommen werden, das seinen Eltern von ungewöhnlichen Situationen oder einem Ansprechen berichten. Ratsam ist es, in diesen Fällen umgehend und direkt die Polizei zu informieren. Die Polizei nimmt solche Hinweise immer ernst und geht ihnen mit größter Sorgfalt nach. Die gezielte Befragung der Kinder nach dem tatsächlichen Geschehen ist Aufgabe der Polizei. In den meisten Fällen werden die Schilderungen und Wahrnehmungen anderer Kinder als eigene Erlebnisse weitergeben oder es handelt sich um harmlose Begebenheiten, die für das Kind ungewöhnlich aussahen. Sehr schnell intensiviert werden die Ermittlungen in Fällen wie in Ehringshausen, wo eine Personenbeschreibung und ein Kennzeichen bekannt sind.
Guido Rehr, Pressesprecher
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