Wiedereinreisesperre missachtet – Zurückweisung folgte
Am Mittwoch nahm die Bundespolizei zwei Männer an der Bundesautobahn 12 bzw. im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) vorläufig fest. Gegen einen lag eine Wiedereinreisesperre für Deutschland vor.
Gegen 4 Uhr morgens überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Insassen eines Reisebusses auf der Autobahn 12. Zur Kontrolle konnte der Mann keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen, zeigte den Beamtinnen und Beamten jedoch einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hannover. Eine fahndungsmäßige Überprüfung des syrischen Staatsangehörigen ergab eine aktuelle Ausweisungs- und Abschiebeverfügung durch die Bundespolizeidirektion Hannover.
Die Bundespolizei leitete ein entsprechendes Strafverfahren ein und wies den 21-jährigen Syrer nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurück.
Am Abend, gegen 21:45 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte einen Mann, der zuvor zu Fuß über eine Eisenbahnbrücke aus Polen nach Deutschland einreiste. Erforderliche aufenthaltslegitimierende Dokumente für Deutschland konnte auch er nicht vorweisen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der 27-jährige Syrer bereits drei Tage zuvor nach Polen zurückgewiesen wurde. Die Beamtinnen und Beamten nahmen den syrischen Staatsangehörigen in Gewahrsam und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ist auch er nach Polen zurückgewiesen worden.
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