Landeshundeverordnung – Angeleinter Hund beißt Passantin
(um) Die Polizei Herford musste gestern auf einem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Mindener Straße zur Klärung eines Sachverhaltes einschreiten. Dort hatte ein Hund eine vorbeigehende 61-jährige Dame gebissen. Der zuvor angeleinte Hund hatte aus bislang ungeklärten Gründen die Passantin angegangen und verletzt. Ein Rettungswagen vor Ort behandelte die Frau und versorgte die Wunden. Während der Sachverhaltsaufnahme stellten die einschreitenden Beamten schließlich den Rottweiler sicher und übergaben zur weiteren Haltung den Hund in eine geeignete Tierunterkunft. Der 21-jährige Hundehalter muss sich nun neben der fahrlässigen Körperverletzung ebenso dem Verstoß gegen die Landeshundeverordnung verantworten. Demnach müssen sog. Listenhunden eine entsprechende Wesenshaltung garantiert werden. Zudem muss der Halter einen Eignungsnachweis dazu vorlegen. Dies war in diesem Fall nicht gegeben.
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