Unerlaubte Autofahrt in Ückendorf und Bulmke-Hüllen

Die Polizei Gelsenkirchen leitete am Mittwoch, 29. November 2023, ein Strafverfahren gegen einen Minderjährigen aufgrund des Verdachts der Straßengefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Der Tatverdächtige fiel den Beamten gegen 12.10 Uhr fahrenderweise in einem Auto auf der Ückendorfer Straße in Höhe der Dessauer Straße auf, weil er optisch jung wirkte. Die Beamten entschieden sich, den Fahrzeugführer zu kontrollieren, wendeten und verfolgten den Golf über mehrere Straßen im Gelsenkirchener Stadtgebiet. Während der Nacheile missachtete der verdächtige Fahrer die Anhaltesignale der Polizei sowie die vorgegebene Geschwindigkeit und fuhr unter anderem entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung über einen Fußgängerüberweg in Richtung der Wildenbruchstraße. Ein Unfall mit einem anderen Auto wurde an dieser Stelle nur aufgrund schneller Reaktionen aller Unbeteiligten verhindert. An der Scheffelstraße in Höhe der Vohwinkelstraße in Bulmke-Hüllen konnte das verdächtige Fahrzeug schließlich angehalten und kontrolliert werden. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 17-jährigen Gelsenkirchener. Mit im Auto saß ein 16 Jahre alter Jugendlicher. Zudem erhärtete sich vor Ort der Verdacht, dass der minderjährige Fahrer unter dem Einfluss von Drogen steht. Ihm wurden auf einer Polizeiwache Blutproben entnommen. Ebenso erwartet den Halter des Fahrzeuges eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Zulassens oder Anordnens des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Annika Langner Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de