Lebensgefährlicher Gleisaufenthalt – Person springt Fußball in den Gleisbereich hinterher

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 02.12.2023 gegen 03:05 Uhr ein Mann (Alter: 32 Jahre) das Gleis 14 im Hamburger Hauptbahnhof betreten haben, um einen dort liegenden Fußball herauszuholen. Anschließend kletterte der iranische Staatsangehörige mit dem Fußball selbstständig zurück auf den Bahnsteig. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei beobachtete diese Handlung und eilte sofort zu diesem Sachverhalt. In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich zeigte sich der Betroffene sehr einsichtig. Er wurde nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen vor Ort mit seinem Fußball entlassen. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Handlung herrschte normaler Regelbetrieb im Hamburger Hauptbahnhof, sodass jederzeit ein Zug auf Gleis 14 hätte verkehren können. Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: "Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer." WL Rückfragen bitte an: Pressesprecher Woldemar Lieder Telefon: 0173-678 34 61 E-Mail: bpoli.hamburg.oea@polizei.bund.de Bundespolizeiinspektion Hamburg Wilsonstraße 49, 51 a-b, 53 a-b 22045 Hamburg