Wahlstedt – Verkehrskontrolle zur Winterreifenpflicht – Polizei stellt Verstöße fest
Am Montag (04.12.2023) führten Einsatzkräfte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg eine Standkontrolle in der "Kieler Straße" in Wahlstedt durch. Im Mittelpunkt der Kontrolle stand bei winterlichem Schneefall die Überprüfung der Winterreifenpflicht an Kraftfahrzeugen.
In einem Zeitraum von 10:45 Uhr bis 13:45 Uhr wurden insgesamt 13 Verstöße gegen die Winterreifenpflicht sowie zwei weitere Verkehrsverstöße festgestellt. Die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Damit einhergehend folgt auch die Frage: Haben Sie schon auf Winterreifen oder Ganzjahresreifen gewechselt?
Die Winterreifenpflicht greift gemäß der Straßenverkehrsordnung immer dann, wenn es die Straßenverhältnisse bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte erfordern. Wer dennoch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro (bei einem Unfall sogar mit bis zu 120 Euro) und einem Punkt rechnen.
Auch schon bei allgemein niedrigen Temperaturen ist eine im Vergleich zu Sommerreifen andere Gummimischung erforderlich, damit der Kontakt zwischen Fahrzeug und Straßendecke optimal hergestellt ist. Die Reifen stellen eine Verbindung zwischen Straße sowie Fahrzeug dar und tragen einen wichtigen Teil zur Verkehrssicherheit im Straßenverkehr bei.
Achten Sie daher auch auf die vorgeschriebene Profiltiefe für Reifen, die bei 1,6 Millimetern liegt.
Für eine Überprüfung der Reifen oder sogar einen Reifenwechsel ist es noch nicht zu spät!
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