Weitere Maßnahmen gegen jugendliche Tätergruppierung
Wie mehrfach berichtet, ermittelt die Polizei seit September gegen eine Gruppe von Jugendlichen, die durch zahlreiche Straftaten in Erscheinung getreten waren. Im Zuge eines Austausches zwischen beteiligten Behörden und Institutionen waren verschiedene weitere Maßnahmen erörtert worden.
(Bezug: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59458/5649827)
Neben der priorisierten Bearbeitung bereits bekannter Straftaten durch die zuständigen Staatsanwaltschaften hat die Polizeidirektion Lüneburg nun dreimonatige Aufenthaltsverbote gegen vier Jugendliche erlassen. Nach Auswertung des individuellen Tatverhaltens ist ihnen ab sofort zu bestimmten Zeiten der Aufenthalt in konkreten Bereichen untersagt. Bei Verstößen werden unmittelbar Bußgelder fällig.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Aufenthaltsverbote im Rahmen von uniformierten und zivilen Streifentätigkeiten. Weitere Straftaten im Zusammenhang mit der Gruppe sind in den letzten zwei Wochen nicht bekannt geworden.
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