Gastwirt in Tübingen erpresst – Tatverdächtiger in Haft – Tübingen (TÜ)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen
und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen zwei Männer im Alter von 25 und 28 Jahren aus einer Tübinger Kreisgemeinde. Dem Duo wird zur Last gelegt, den Betreiber einer Gaststätte in Tübingen erpresst zu haben.
Den derzeitigen Ermittlungsergebnissen zufolge sollen die Männer im Oktober 2023 vom Betreiber eines Tübinger Lokals, zu dem der 25-Jährige in der Vergangenheit eine Geschäftsbeziehung unterhalten hatte, mehrere tausend Euro Bargeld gefordert und für den Fall einer Verweigerung der Zahlung den Geschädigten mit dem Tode bedroht haben. Als die Männer nach dem Erhalt des Geldes unter erneuten, erheblichen Drohungen einen weiteren, noch höheren Betrag forderten, wandte sich der Geschädigte an die Polizei.
Bei der Vollstreckung eines von der Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkten richterlichen Durchsuchungsbeschluss am Freitag (22.12.2023) fanden und beschlagnahmten die Ermittler an der Anschrift der Männer unter anderem mehrere tausend Euro Bargeld sowie mehrere Dutzend Gramm Marihuana.
Gegen den 28-Jährigen, der nach aktuellem Kenntnisstand als Hauptakteur der Erpressung anzusehen ist, hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen außerdem einen Haftbefehl erwirkt, weshalb er festgenommen und noch am selben Tag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug, worauf der Beschuldigte, der die deutsch-türkische Staatsangehörigkeit besitzt und unter anderem wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten vorbestraft ist, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Der 25-Jährige befindet sich derzeit auf freiem Fuß.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.
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