Notfall entpuppt sich als Autofahrt unter Alkoholeinfluss

Wegen Trunkenheit im Verkehr und diverser weiterer Verstöße haben Polizeibeamte einem 49-jährigen Autofahrer am Dienstag, 2. Januar 2024, die Weiterfahrt untersagt und mehrere Strafverfahren eingeleitet. Ein Zeuge hatte die Polizei gegen 8.15 Uhr zu der Kreuzung an der Schmalhorststraße und Devensstraße in Horst gerufen, weil er vermutete, der Fahrer eines Autos habe einen medizinischen Notfall erlitten. Dieser stand mit seinem Fahrzeug am Fahrbahnrand auf dem Fahrradweg und schien bewusstlos. Alarmierte Rettungskräfte versorgten den Mann zunächst, konnten aber keine Hinweise auf eine medizinische Notlage feststellen. Im Fahrzeug des 49-jährigen Mannes fanden die Beamten alkoholische Getränke. Ein freiwilliger Atemalkoholtest fiel vor Ort positiv aus, woraufhin ihm ein Arzt auf der Wache zwei Blutproben entnahm. Bei der Überprüfung des Autofahrers und des Fahrzeuges stellten die Polizisten zudem fest, dass das Auto ohne bestehenden Versicherungsschutz gefahren wurde. Zudem hatten sie den Verdacht, dass der 49-Jährige über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Der Mann aus Polen ohne festen Wohnsitz in Deutschland musste zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung entrichten. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, die Kennzeichen entstempelt und der Wagen abgeschleppt. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Merle Mokwa Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de