Nach häuslichem Streit in Haft (Nachtrag zur Pressemeldung vom 03.01.2024 / 11.44 Uhr)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Dettenhausen (TÜ):
Nach einem häuslichen Streit am Dienstagabend in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen 43 Jahre alten Tatverdächtigen, der sich zwischenzeitlich wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft befindet.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin im Zuge eines Streits angegriffen und ihr Verletzungen zugefügt zu haben, die in einer Klinik behandelt werden mussten.
Nachdem die Geschädigte, wie bereits berichtet, aus der Wohnung geflüchtet war und den Notruf gewählt hatte, umstellten Beamte, vorsorglich in entsprechender Schutzausstattung, das Mehrfamilienhaus. Der 43-Jährige, der sich geweigert hatte, den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten, wurde später unter dem Einsatz eines Diensthundes vorläufig festgenommen. Dabei trug er eine Bissverletzung davon, die ambulant in einer Klinik versorgt wurde.
Der 43 Jahre alte, deutsche Staatsangehörige, wurde am Mittwochnachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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