PD Chemnitz – Zahlreiche Verkehrsbehinderungen wegen Bauern-Protesten

Zahlreiche Verkehrsbehinderungen wegen Bauern-Protesten Medieninformation: 9/2024 Verantwortlich: Andrzej Rydzik Stand: 08.01.2024, 05:46 Uhr Direktionsbereich Zahlreiche Verkehrsbehinderungen wegen Bauern-Protesten Zeit:     08.01.2024, Stand: 05:30 Uhr Ort:      Chemnitz, Landkreis Mittelsachsen und Erzgebirgskreis (87) Gemäß der Versammlungsanzeigen und der erwartbaren Auswirkungen kommt es seit 05:00 Uhr im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Chemnitz wegen der Proteste der Landwirte bereits zu Verkehrsbehinderungen. Durch Traktoren und weitere landwirtschaftliche Fahrzeuge sind bereits mehrere Auffahrten der Bundesautobahnen 4, 14 und 72 in Chemnitz, im Landkreis Mittelsachsen sowie im Erzgebirgskreis besetzt. Nach Möglichkeit sollten diese Bereiche bis gegen 17:00 Uhr umfahren werden. Außerdem haben sich Teilnehmer der Versammlungen bereits an einigen Knotenpunkten bzw. Kreuzungen an Bundes- und Staatsstraßen in beiden Landkreisen gesammelt, sodass es auch dort zu Stauerscheinungen kommt. Das polizeiliche Einsatzgeschehen wird am heutigen Tag von einer Vielzahl an Verkehrssicherungsmaßnahmen geprägt sein. Zudem gilt es, einige Fahrzeugkorsos und Versammlungen abseits der Bauern-Proteste abzusichern. Dafür stehen der Polizeidirektion Chemnitz insgesamt rund 600 eigene als auch zugeordnete Einsatzkräfte der sächsischen Bereitschaftspolizei zur Verfügung. Ein Polizeihubschrauber wird zur Steuerung des Verkehrsflusses die Straßen auch aus der Luft im Blick behalten. Die Polizeidirektion Chemnitz hat heute in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0371 387-2266 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass die Notrufnummer 110 ausschließlich in Notsituationen zu wählen ist. Bürgerinnen und Bürger müssen sich heute bis in die Abendstunden auf anhaltende Verkehrsbehinderungen einstellen. Es wird empfohlen, umsichtig unterwegs zu sein und sich auf plötzliche Behinderungen auf den Straßen einzustellen. Den Anweisungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist zudem zwingend Folge zu leisten. (Ry/Kö)