„Mono-Wheel“ fällt bei eisigen Temperaturen auf
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HC/ Bielefeld- Mitte-
Der Fahrer eines "Mono-Wheel" versuchte am Mittwoch, 10.01.2024, durch schnelles abspringen, einer Polizeikontrolle zu entgehen.
Einem Kradfahrer des Verkehrsdienstes fiel gegen 15:55 Uhr auf der Fahrbahn im Bereich Mindener Straße / Arndtstraße ein Mann auf einem "Mono-Wheel" auf. Als der Fahrer den Motorradpolizisten erkannte, sprang er sofort von dem Fahrzeug und trug es über die Straße.
Das Fahrzeug war nicht versichert und der 20-jährige Bielefelder nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis Klasse B.
"Mono-Wheel"-Fahrzeuge fallen nicht unter das Regelwerk der "Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung". Sie sind fahrerlaubnispflichtig und versicherungspflichtig.
"Mono-Wheels" dieser Bauart sind im deutschen Straßenverkehr nicht zulassungsfähig. In diesem Fall war es zudem unbeleuchtet (gar keine Leuchtmittel verbaut). Fehlende Ausrüstung - wie z. B. keine Beleuchtung oder fehlende mechanischen Bremsen - verbieten eine Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum.
Denselben Regelungen wie "Mono-Wheels" unterliegen übrigens auch Elektro-Skateboards, die teilweise bis 48 km/h schnell sein können (ohne Bremsen und Beleuchtung).
Der Verkehrsdienst Bielefeld warnt vor der Nutzung solcher Import-Fahrzeuge, die insbesondere über asiatische Handelsplattformen im Internet vertrieben werden, im öffentlichen Straßenverkehr.
Den jungen Bielefelder erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Eine weitere Inbetriebnahme des "Mono-Wheel" im öffentlichen Verkehrsraum wurde untersagt.
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