(GP) Gruibingen/A8 – Ohne gültigen Führerschein unterwegs / Am Montag durfte ein 34-Jähriger nach einer Kontrolle auf der A8 bei Gruibingen nicht mehr weiterfahren.

Kurz vor 11 Uhr kontrollierte die Polizei den Autofahrer auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis war. Der ukrainische Führerschein war jedoch ungültig. Da der 34-Jährige schon seit mehr als 180 Tagen in Deutschland wohnt, verlor sein ausländischer Führerschein die Gültigkeit. Der Mann sieht nun einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis entgegen. Sein VW mit lettischer Zulassung musste er stehen lassen. Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde, um sicher zu stellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind. ++++0088518(TH) Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de