Mutter und Söhne leisten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Mit gleich mehreren Einsatzfahrzeugen war die Polizei Gelsenkirchen am Montag, 15. Januar 2024, in der Feldmark im Einsatz. Ursprünglich ging es darum, in einem Haus an der Röhrenstraße einen Haftbefehl gegen einen 26 Jahre alten Mann zu vollstrecken, der wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt worden war. Als die Beamten gegen 15.07 Uhr klingelten, verneinte eine männliche Person an der Tür, bei der es sich um den Bruder des gesuchten Mannes handelte, dass dieser in der Wohnung sei. Da die Beamten aber den begründeten Verdacht hatten, dass der Gesuchte zu Hause ist, entschieden sie sich, die Wohnung zu betreten, um den Haftbefehl zu vollstrecken. Der 26-Jährige kam schließlich aus einem verschlossenen Bad. Im weiteren Verlauf des Einsatzes kam es zu Solidarisierungseffekten der Angehörigen mit dem Gesuchten. Die polizeilichen Maßnahmen wurden behindert und die beabsichtige Festnahme massiv gestört. Dabei wurde eine Beamtin leicht verletzt. Da der 26-Jährige die in dem Haftbefehl geforderte Geldsumme vor Ort nicht bezahlen wollte, nahmen ihn die Beamten fest und brachten ihn in das Gewahrsam. Seine Mutter und sein Bruder wurden vor Ort aus Sicherheitsgründen fixiert und ihre Personalien aufgenommen. Gegen alle drei wurden Strafanzeigen wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes durch Aufzeichnung mit einem Mobiltelefon sowie wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gefertigt. Nachdem Angehörige die in dem Haftbefehl geforderte Geldsumme bezahlten, konnte der Gelsenkirchener die Wache wieder verlassen.
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