Borken – Radfahrer rutscht aus und prallt gegen Jungen
Unfallort: Borken, Dülmener Weg;
Unfallzeit: 18.01.2023, 13.30 Uhr;
Ein unbekannter Radfahrer ist am Donnerstag mit einem Kind zusammengestoßen. Dazu kam es gegen 13.30 Uhr auf dem Bürgersteig am Dülmener Weg. Der Radler war dort nach Angaben des leicht verletzten Kindes ins Rutschen gekommen. Er erkundigte sich nach dem Wohlbefinden und entfernte sich anschließend. Der Mann war etwa 30 Jahre alt und hatte schwarze Haare. Das Verkehrskommissariat in Borken bittet den Radfahrer sowie mögliche Zeugen, sich unter Tel. (02861) 9000 zu melden.
Die Polizei weist erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst - vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. ist. Kinder können aber keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und/oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes - in etwa "Es ist schon alles o.k." entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert - selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte. (to)
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