BPOLI EBB: Zwei Haftbefehle, aber keine Haft
Obwohl Bundespolizisten am letzten Wochenende einen Ungarn und einen Polen festnahmen, muss keiner von Beiden in Haft.
Am 16. Januar 2024 um 08:48 Uhr befuhr ein 29-jähriger Ungar die Grenzkontrollstelle auf der B 178n bei Zittau.
Bei der Personalienüberprüfung kam heraus, dass er 2020 durch das Amtsgericht Kitzingen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 45 Tagessätzen á 30,00 EUR verurteilt wurde.
Von dieser Strafe waren noch 28 Tage offen. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, sollte der Ungar 2.030,24 EUR inklusive Kosten zahlen. Da er nicht genügend Bargeld dabeihatte, fuhr er mit einer Streife zum nächsten Geldautomaten, hob das Geld ab, bezahlte und konnte weiterreisen.
Am 21. Januar 2024 war es ein 43-jähriger Pole, welcher in die Kontrollstelle B 178n bei Zittau einfuhr.
Gegen ihn lag ein offener Haftbefehl wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz aus dem Jahr 2022 vor. Er wurde durch das Amtsgericht Görlitz zu 60 Tagessätzen á 30,00 EUR verurteilt und konnte der Haftstrafe nur durch Zahlung von 1.881,00 EUR inklusive Kosten entgehen.
Da er genügend Bargeld mit sich führte, zahlte er den offenen Betrag und setzte seine Reise fort.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Ronny Probst
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de