Alkoholisierter Mann nach häuslicher Gewalt der Wohnung verwiesen
Am Mittwochabend, 24.01.2024, sprachen Beamte der Bonner Polizei einem 37-jährigen Mann aus Alfter ein zehntägiges Wohnungsbetretungsverbot aus.
Er soll, so der bisherige Ermittlungsstand, seine Lebenspartnerin und deren erwachsene Tochter in der gemeinsamen Wohnung bedroht und auch geschlagen haben.
Der Tatverdächtige musste seine Wohnung verlassen. Sollte er sich nicht an das zeitlich befristete Rückkehrverbot halten, droht ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro.
Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die beiden Geschädigten wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln
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