Drei Haftbefehle am Flughafen BER vollstreckt
Die Bundespolizei überprüfte im Rahmen von grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen donnerstags drei Männer, gegen die Haftbefehle vorlagen.
Im ersten Fall suchte die Staatsanwaltschaft Berlin einen 29-jährigen Deutschen, nachdem das Amtsgericht Tiergarten den Mann im Dezember 2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilte. Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann zahlte die offene Geldstrafe und konnte somit seiner 90-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Später kontrollierte die Bundespolizei einen Mann in der Ausreise, nach dem die Staatsanwaltschaft Berlin suchte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 28-jährigen Deutschen im Januar 2023 wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt. Auch hier konnte der Mann die noch offene Geldforderung zahlen und weiterreisen.
Im dritten Fall suchte die Staatsanwaltschaft Dresden ebenfalls wegen des Erschleichens von Leistungen nach einem 27-jährigen libyschen Staatsangehörigen. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn im Mai 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 225 Euro. Die noch offene Forderung von 185 Euro konnte er nicht zahlen. Einsatzkräfte der Bundespolizei brachten ihn zur Verbüßung seiner 37-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
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