Ermittlungen nach Drohnenflug aufgenommen

Der Polizei Euskirchen wurden am heutigen Freitag (26. Januar) um 10.31 Uhr im Bereich der Dr.-Konrad-Adenauer-Straße zwei Personen gemeldet, die in unmittelbarer Nähe der dortigen Notunterkunft für Geflüchtete einen Drohnenflug durchführen sollen. Ein Drohnenflug / Überflug mit einem unbemannten Fluggerät war bis dahin nicht angemeldet worden. Bei Eintreffen der Polizeibeamten konnten die Personen angetroffen werden. Eine mögliche Gefährdung der Notunterkunft und ggf. mit dem Drohnenflug einhergehende rechtliche Verstöße waren Gegenstand der weiteren polizeilichen Maßnahmen. Während der Identitätsfeststellung und der Überprüfung von Berechtigungsnachweisen verhielten sich die Personen aus Sicht der Einsatzkräfte unkooperativ und missachteten Anordnungen der Polizeibeamten, die im weiteren Verlauf mit Zwang durchgesetzt wurden. Die weitere Überprüfung der Drohne auf der Polizeiwache Schleiden und deren Einsatz wird im Rahmen einer Ordnungswidrigkeitenanzeige beanzeigt. Die Drohne wurde den beiden Personen nach Abschluss der Maßnahmen zurückgegeben. Ein Festhalten oder eine Festnahme der Personen fand zu keinem Zeitpunkt statt. Gegen eine Person wurde unter anderem eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt. Außerdem wurden Ermittlungen wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes aufgenommen. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Euskirchen - Pressestelle - Telefon: 0 22 51 / 799-299 Fax: 0 22 51 / 799-90209 E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de Internet: