Keine Besserung nach Geldstrafe
FR / Bielefeld / Mitte - Am Mittwochnachmittag, 31.01.2024, erließ eine Haftrichterin einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen kriminalpolizeilich bekannten Mann. Der 27-Jährige war bereits am 31.12.2023 vorläufig verhaftet und in der Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Gegen 16:00 Uhr am Dienstagnachmittag, 30.01.2024, bemerkten Polizisten den 27-jährigen Mann im Bereich zwischen der Wilhelmstraße und dem Kesselbrink. Dort verkaufte er zusammen mit einer 17-jährigen Bielefelderin Drogen an einen 32-jährigen Mann aus Spenge.
Der 27-Jährige führte zwei Tabletten eines verschreibungspflichtigen Medikamentes sowie Bargeld in einer für Dealer typischen Stückelung mit sich. Bei der 17-Jährigen fanden die Beamten vier Tütchen mit Marihuana. Bei der Durchsuchung des 32-jährigen Käufers wurden ebenfalls vier Tütchen mit Marihuana sichergestellt.
Der 27-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Die 17-Jährige wurde in einem Jugendwohnheim untergebracht. Sie muss sich nun für den Handel mit Betäubungsmitteln verantworten. Den Käufer erwartet eine Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln.
Der 27-jährige Wiederholungstäter wurde am Mittwoch, 31.01.2024, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Bielefeld vorgeführt. Diese erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann.
Meldung vom 05.01.2024, 11:01 Uhr, zur letzten Festnahme des 27-Jährigen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/5685651
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