Überprüfung der Sperrgebietsverordnung für die Stadt Braunschweig

Am 15.08.2022 wurde eine Sperrgebietsverordnung über das Verbot der Prostitution im Teilgebiet Braunschweig erlassen. Diese Verordnung wurde durch die Polizeidirektion Braunschweig mit fachlicher Unterstützung der Stadtverwaltung in einem aufwändigen Prozess und erheblicher Detailarbeit erstellt. Am gestrigen Tag wurde die Sperrgebietsverordnung nach mündlicher Verhandlung vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg für unwirksam erklärt. Vorausgegangen waren zwei Klagen gegen die bestehende Verordnung vom 15.08.2022. Eine Urteilsbegründung liegt der Polizeidirektion Braunschweig noch nicht vor und wird abgewartet. Nach dem Eingang dieser Begründung erfolgt eine detaillierte Prüfung im Rechtsdezernat. Dabei wird die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels betrachtet, bevor das Urteil des OVG rechtskräftig wird. Mit jetzigem Kenntnisstand kann die Polizeidirektion Braunschweig darüber hinaus noch keine näheren Angaben zum diesbezüglichen Verfahren machen. Rückfragen bitte an: Polizei Braunschweig PD Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0531/476-1004, 1042 und 1043 E-Mail: pressestelle@pd-bs.polizei.niedersachsen.de