Freundschaftsdienst führt zum Haftbefehl
In den frühen Morgenstunden des Sonntags endete die Zahlung einer Ersatzfreiheitsstrafe mit einem weiteren Haftbefehl.
Bei der Einreisekontrolle auf der Autobahn 8 eines 53-jährigen Serben am Sonntag, um 3:20 Uhr, stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei Freilassing einen bestehen Haftbefehl, wegen des unerlaubten Aufenthalts, ohne gültigen Aufenthaltstitel, fest. Da der Mann die geforderte Strafe nicht bezahlen konnte, kam sein 47-jähriger Freund zum Bundespolizeirevier Südkreuz und legte den geforderten Betrag in Höhe von 977,50 Euro für seinen Freund aus. Der Serbe konnte daraufhin um 9:20 Uhr seine Weiterreise fortsetzen.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Freundes stellten die Einsatzkräfte fest, dass auch gegen den 47-Jährigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Wenige Stunden später konnte er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro ebenfalls aufbringen und konnte die Dienststelle wieder verlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de