Alfelder Polizei kontrolliert Kinderrückhalteeinrichtungen in PKW
ALFELD (cmü). Am Morgen des 06.02.2024 wurden an einer Kindertagesstätte in Alfeld gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt. Durch die Kontrollen sollte festgestellt werden, ob die Eltern ihre Kinder mittels Sicherheitsgurt und entsprechenden Kindersitzen ordnungsgemäß sicherten. Erfreulicherweise ergaben sich im Rahmen der Kontrollen keine negativen Feststellungen. Alle Kinder waren ordnungsgemäß gesichert. Das Handeln der Polizeibeamten wurde durch die Eltern und das Personal der Kindertagesstätte positiv wahrgenommen. Auch in Zukunft werden gleichgelagerte Kontrollen durchgeführt.
Kindern fehlt altersbedingt das Bewusstsein für die Gefahren des Straßenverkehrs. Somit erkennen sie auch nicht die Gefahr, wenn sie ungesichert in einem Fahrzeug mitfahren. Die Pflicht der Sicherung liegt hier bei der Fahrzeugführerin bzw. dem Fahrzeugführer.
An dieser Stelle wird hervorgehoben, dass die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die unter 150cm groß sind, in Fahrzeugen nur mit entsprechenden Kindersitzen mitfahren dürfen. Im Hinblick auf zugelassene Kindersitze wird auf den Fachhandel und auf die Informationsseiten der bekannten Automobilclubs verwiesen.
Rückfragen bitte an:
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31061 Alfeld
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