Verkehrsunfall mit Personenschaden – Straßenbahn kollidiert mit Pkw – eine leicht verletzte Person – Verkehrsbehinderung – Zeugenaufruf
Stadt Freiburg im Breisgau
Freiburg - Neuburg
Am Donnerstag 08.02.2024, gegen 16:25 Uhr meldeten mehrere Notrufteilnehmer einen Verkehrsunfall zwischen Straßenbahn und Pkw auf der Habsburgerstraße in Freiburg-Neuburg.
Die vor Ort eintreffenden Streifen können den Sachverhalt so bestätigen. Nach ersten Ermittlungen befuhr ein 36-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw die Habsburgerstraße in südlicher Richtung (stadteinwärts) und wollte kurz vor der Straßenbahnhaltestelle Tennenbacher Straße verbotswidrig nach links in die Wölflinstraße einbiegen. Er begann bereits den Abbiegevorgang auf der Kreuzung und übersah mutmaßlich die Straßenbahn, welche parallel zu ihm etwas zurückversetzt ebenfalls in südlicher Richtung unterwegs war.
Da er den Abbiegevorgang fortsetzte geriet er in das Lichtraumprofil des Gleiskörpers zu einem Zeitpunkt, als ein rechtzeitiges Bremsen der Straßenbahn durch den Straßenbahnfahrer nicht mehr möglich war. Trotz eingeleiteter Sofortbremsung kam es zur Kollision mit dem Pkw.
Durch die Bremsung wurde in der Straßenbahn glücklicherweise niemand verletzt. Der Pkw-Fahrer wurde durch die Wirkung der Kollision auf sein Fahrzeug glücklicherweise nur leicht verletzt und konnte zunächst nicht aussteigen, da die Fahrertür durch den Aufprall nicht unwesentlich beschädigt wurde. Er wurde nach Erstversorgung durch den Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht.
Durch die Folgen des Verkehrsunfalls war der Straßenbahnbetrieb auf diesem Streckenabschnitt für ca. 30 Minuten gestört. Es kam zu Einschränkungen im Betriebsablauf. Ebenso kam es zu Einschränkungen des Individualverkehrs auf der Habsburgerstraße. Es wurde zeitweise eine lokale Umleitung eingerichtet. Im Rückstau kam es zu mindestens einem weiteren Verkehrsunfall mit Sachschaden.
Die Verkehrspolizei Freiburg (Tel.: 0761 882-3100) hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, welche Angaben zum Hergang machen können und noch nicht durch die Polizisten vor Ort gesprochen wurden, sich zu melden.
FLZ/mt
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