BPOLI C: Erneut mehrere Fahndungstreffer am Grenzübergang Reitzenhain festgestellt
Am vergangenen Wochenende vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang Reitzenhain sechs Haftbefehle. Für zwei Personen endete die Kontrolle in der JVA.
Ein 28jähriger tschechischer Staatsangehöriger hatte eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Wegen Trunkenheit im Verkehr war er zu einer Geldstrafe von 3397 Euro verurteilt worden. Da er diese nicht zahlen konnte, muss er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen absitzen.
Ebenfalls in die JVA eingeliefert wurde ein 48jähriger Slowake. Dort muss er nun seine 15tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, da er seine offene Geldstrafe in Höhe von 531 Euro nicht aufbringen konnte. Zu der war er wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt worden.
Vier Personen konnten nach Zahlung ihrer offenen Geldstrafen ihre Reise fortsetzen.
Wegen Trunkenheit im Verkehr war ein 46jähriger tschechischer Staats- angehöriger vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.018,45 Euro verurteilt worden.
Gegen eine 31jährige bulgarische Staatsangehörige lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Ulm vor. Sie war wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.265,50 Euro verurteilt worden.
Ein 46jähriger moldawischer Staatsangehöriger war vom Amtsgericht Hof wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geld-strafe von 157,50 Euro verurteilt worden.
Wegen eines offenen Bußgeldes war ein 44jähriger Pole von der Staatsanwaltschaft Bayreuth ausgeschrieben. Er hatte noch eine offene Geldstrafe von 107 Euro zu zahlen.
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