Änderung der Pressemeldung vom 20.02.2024, 10.40 Uhr Spielstraße – verkehrsberuhigter Bereich
In unserer Pressemeldung vom 20.02.2024, 10.40 Uhr, haben wir eine umgangssprachliche Formulierung genutzt:
Bei dem Hinweis auf Spielstraße sollte es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, geregelt durch das Verkehrszeichen 325.1 (Beginn verkehrsberuhigter Bereich)und 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich), handeln.
Richtig müsste der Satz heißen: "Fahre ich in einem verkehrsberuhigten Bereich wirklich Schrittgeschwindigkeit?"
Redaktionelle Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Unna
Pressestelle
Bernd Pentrop
Telefon: 02303-921 1150
E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de
Außerhalb der Bürodienstzeiten:
Kreispolizeibehörde Unna
Leitstelle
Telefon: 02303-921 3535
Fax: 02303-921 3599
E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de