Änderung der Pressemeldung vom 20.02.2024, 10.40 Uhr Spielstraße – verkehrsberuhigter Bereich

In unserer Pressemeldung vom 20.02.2024, 10.40 Uhr, haben wir eine umgangssprachliche Formulierung genutzt: Bei dem Hinweis auf Spielstraße sollte es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, geregelt durch das Verkehrszeichen 325.1 (Beginn verkehrsberuhigter Bereich)und 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich), handeln. Richtig müsste der Satz heißen: "Fahre ich in einem verkehrsberuhigten Bereich wirklich Schrittgeschwindigkeit?" Redaktionelle Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Unna Pressestelle Bernd Pentrop Telefon: 02303-921 1150 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de