Bezahlung der Geldstrafe bewahrt 38-Jährigen vor dem Gefängnis
Die Bundespolizei hat Dienstagmittag den Haftbefehl gegen einen 38-Jährigen vollstreckt. Der Mann beglich bei den Beamten eine offene Geldstrafe von 2.000 Euro und ersparte sich dadurch einen Gefängnisaufenthalt.
Nachdem der 38-Jährige gegen 12:30 Uhr mit seinem PKW über die Autobahn 30 aus den Niederlanden eingereist war, wurde das Auto von einer Streife der Bundespolizei auf dem Autobahnparkplatz Waldseite Süd angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien des Fahrers stellten die Beamten fest, dass der 38-jährige Pole per Haftbefehl von der Justiz gesucht wurde. Er war im Februar 2020 wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechtskräftig verurteilt worden. Aus diesen Schuldspruch hatte er noch eine Geldstrafe von 2.000 Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbüßen. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, bezahlte der Mann die offene Geldstrafe bei der Bundespolizei.
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